Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gesetzlich vorgeschriebene Fristen, bis wann Sie den Rechnungsbetrag erstatten müssen, gibt es da nicht - allgemein üblich sind zwei Wochen, ggf. auch ausnahmsweise 1, 3 oder 4 Wochen.
Auch Ratenzahlungen sind häufig gangbar, wenn auch gesetzlich nicht derart vorgesehen, sondern müssen konkret verabredet werden.
Bevor ich Ihnen weiter habe ich selbst noch eine Frage:
Haben Sie ihm das schriftlich genannt, dass Sie die Summe, die er gezahlt hatte, zu 100 % an Ihnen zurückzahlen werden?
Denn ohne feedback und schlüssiger Mängelanzeige macht ja nicht unbedingt die Rückzahlung einen Sinn.
Haben Sie sich jedoch im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses einseitig verpflichtet oder einen Vertrag zweiseitig dahingehend geschlossen, könnte Ihr Bekannte Sie daraus in Anspruch nehmen.
Danke also noch für Ihre Rückmeldung dazu - im Rahmen der unten erwähnten kostenlosen Nachfragemöglichkeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
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Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider hatte ich dem Kunden via Email mitgeteilt dass ich das Geschäftsverhältnis beende und zwei Möglichkeiten angeboten:
1. Er gibt mir Feedback damit ich die fertige Arbeit an seine Server hochladen kann
2. Er bekommt sein Geld zurück.
Nachdem keine Antwort kam hatte ich nochmals geschrieben, dass wenn er meine Emails und Anrufe ignoriert er zumindest seine Kontodaten schicken könnte, also habe ich quasi die Wahl für ihn getroffen. Auf diese Email hat er auch nicht geantwortet.
Denken Sie, es wäre besser wenn ich jetzt seine Bankverbindung per Post / schriftlich anfrage und meinen Ratenzahlungsvorschlag auch per Post schicke?
Ich möchte dass diese stressige Situation möglichst schnell vorbei ist und ich keine allzu große Konsequenzen daraus ziehen muss (auch weil ich gehört habe dass er vielen Dienstleistern mit Anwälten droht usw.)
Nochmals vielen Dank und Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
"Denken Sie, es wäre besser wenn ich jetzt seine Bankverbindung per Post / schriftlich anfrage und meinen Ratenzahlungsvorschlag auch per Post schicke?"
Ja, das wäre das beste, wenn Sie ihm so geantwortet haben.
Denn ansonsten wird er Ihnen widersprüchliches Verhalten vorwerfen, wenn Sie ihm jetzt schreiben würden, Sie zahlen nichts.
Er wird sich leider durchaus auf Ihre Antwort und Auswahl der Zahlungsoption stützen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg