Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit / evtl. Aufhebungsvertrag mit Abfindung ?
vom 17.1.2011
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich habe jedoch außerdem seit Oktober 2007 mit getrennten Vertrag eine geringfügige Beschäftigung von 5,5 h pro Woche. ... Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung, wenn der AG meinen Teilzeitantrag nicht entsprechen kann und wenn ja, in welchem Umfang (allg. üblich ist ja wohl 1/2 Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit) Oder wäre eine Einigung mit dem AG auf eine greingfügige Abfindung als 10 halbe Bruttogehälter sinnig ?