Welche Kündigungsfrist gilt für mich laut Arbeitsvertrag?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Hinsichtlich Kündigung des Dienstverhältnisses habe ich folgenden Passus im Arbeitsvertrag stehen: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden, wobei für Herrn xy die Kündigung zum 31.12. eines Jahres ausgeschlossen ist.