Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Sie in dem Unternehmen länger als 6 Monate beschäftigt sind und das Unternehmen mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitbeschäftige werden anteilig berechnet) beschäftig, dann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Eine Kündigung oder Änderung der Arbeitsbedingungen ist dann nicht ohne weiteres möglich. Sofern jedoch die zwei vorstehenden Bedingungen nicht gegeben sind, kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne weitere Gründe das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Es wäre dann abzuwägen, ob Sie der Änderung des Arbeitsvertrages zustimmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Diese Antwort ist vom 13. Februar 2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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