Ich habe aus 1.Ehe ein Kind,welches von mir Unterhaltszahlungen erhält,derzeitig jedoch vom Jugendamt gezahlt werden.Fälschlicherweise wurde diese Unterhaltszahlung als zusätzliches Einkommen für meinen Sohn aus zweiter Ehe angerechnet.Zum 2.bin ich selbsständig tätig,im Antrag muß man"voraussichtliches"Einkommen angeben.Dies tat ich auch,weil ich einen Auftrag in Aussicht hatte. ... Die wichtigste Frage jedoch ist,gibt es möglichkeiten,das die ARGE verpflichtet wird,den Antrag neu zu bearbeiten und nicht das "eventuelle" Einkommen sondern das tatsächliche Einkommen berechnet wird(nachzuweisen über BWA 2005 und 2006).Es ist mir rätselhaft,wie soetwas berechnet werden kann.Ich kann doch als Selbständiger nicht Aussage über voraussichtliche Betriebseinnahmen machen und dann die berechnung darauf basiert!? ... Zum letzten:wir hatten am 28.01.2006 einen Fortzahlungsantrag nach SGB2 für den Zeitraum 01.01.2006-bis...gestellt.dieser wurde bis heute nicht bewilligt und bearbeitet,der Mitarbeiter sagte,das ich den Antrag dann wohl nicht abgegeben habe.Dies ist unwahr!