Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Gibt es besondere Fallstricke beim Erstgespräch bei der ARGE?
Die ARGE ist auf Abwehr getrimmt. Das werden Sie aktuellen BWA´s vorlegen müssen, um die finanzielle Situation der GmbH dar zu stellen.
2. Gelte ich für die ARGE als selbständig oder als angestellt?
Als GEsellschafter sind Sie, je nach Ihrem Prozentanteil, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht entweder selbständig oder angestellt. Bei mehr als 50 % oder bei einer Sperrminorität sind Sie selbständig.
3. Kann das '0'-Gehalt insofern problematisch sein?
Sie gelten dann als bedürftig und somit als leistungsberechtigt. Aber Vorsicht! Die ARGE schaut auf die BWA´s.
4.Oder wäre ein kleines Gehalt sinnvoller, so dass nur aufgestockt wird, gelten dann andere Regeln?
Nein, Sie erhalten Leistungen im Maß der Bedürftigkeit.
5. Gilt das eingezahlte Stammkapital ggf als Vermögen? Da dies nicht frei handelbar ist kann es ja nicht ohne weiteres 'versilbert' werden.
Hier stellt sich in der Tat die Frage nach der Verwertbarkeit. Dies dürfte bei einer Stammeinlage nicht der Fall sein.
6. Sind sonstige Dinge zu berücksichtigen?
Abschließend wird aber problematisch, ob Sie erwebsfähig sind, also der ARGE für mehr als 15 Stunden in der Woche für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Wenn nicht, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken, Rechtsanwalt