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Umschulungsmaßnahme

26. Juli 2007 16:22 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo mein Name ist *****, ich habe es geschafft, das das Arbeitsamt mir eine Umschulung zum Zerspanungsmechaniker finanziert. Mein Anliegen ist es zu diesen Fall, ich beziehe zur Zeit die Leistung ALG II, vom Amt.
Ich besitze meine eigene Wohnung und versorge mich allein. Was mich jetzt interessiert ist, welche Zuschüsse ich alles beantragen kann, da auf mich neue Kosten zukommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
*****

26. Juli 2007 | 19:11

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sie haben gegebenenfalls weiterhin Anspruch auf ALG II, wenn Ihr Einkommen bzw. die Leistung von der Bundesagentur für Arbeit Ihren Bedarf nicht deckt. Sie müssen jedoch die Teilnahme an der Umschulung der ALG II Behörde mitteilen.

Für die Umschulungsbedingten Mehraufwendungen (z.B. Fahrtkosten etc.) können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung dieser Kosten stellen. Dieser sollte wenn möglich vor Beginn oder zeitnah nach Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Sollte Ihr Bedarf nach SGB II durch die Leistungen/Einkommen gedeckt sein oder evtl. aus anderen Gründen abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit Wohngeld bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.


Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich gern für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats.


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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