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6.226 Ergebnisse für kündigung wirksam

Gesetzliche Bestimmungen einer Änderungskündigung
vom 20.4.2013 60 € Historischer Preis
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Ich bin seit 25 Jahren als Sekretärin des Geschäftsführers und Sachbearbeiterin bei meinem Arbeitgeber tätig. Diese Tätigkeiten sind auch so in meinem Arbeitsvertrag vereinbart. Nachdem zum 30.04.2013 eine Mitarbeiterin, die u.a. auch für die Vertretung der Poststelle und Telefonzentrale tätig war, ausscheidet, soll diese Stelle nicht wieder neu besetzt werden.
Strafanzeige eingestellt, angeblich kein öffentliches Interesse
vom 21.12.2008 50 € Historischer Preis
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Kurz nach der Verhandlung hat eine Mediziner-Kollegin 2 Mal innerhalb eines Monats wider besseres Wissen unwahre bzw. nicht erweislich wahre (angebliche) Fehler von mir an Vorgesetzte berichtet, damit die Firma daraus Abmahnungen konstruieren konnte (welche jedoch nachweislich unbegründet sind), um damit die Kündigung vorzubereiten und mich damit zu zermürben. ... Zwischenzeitlich habe ich jedoch tatsächlich die Kündigung erhalten (wegen des gleichen dreckigen Verhaltens eines anderen Kollegen, die meisten Kollegen haben jedoch Charakter), weshalb ich gegen die mobbende Kollegin, die die 2 Abmahnungen verursacht hat, Strafanzeige und Strafantrag wegen übler Nachrede, Verleumdung und Kreditgefährdung gestellt habe. ... Verleumdung und Kreditgefährdung geschah sytematisch und diente der Vorbereitung der Kündigung und geschah somit aus verwerflicher Gesinnung, um mich um meinen Job zu bringen.
Auflösung Mietvertrag bei Umzug in Altenheim
vom 31.1.2007 75 € Historischer Preis
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Meine Eltern mußten zum 01.01. diesen Jahres aus gesundheitlichen Gründen in ein Altenheim umziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie in einer Mietwohnung gelebt. Der Dreijahresmietvertrag läuft noch bis Februar 2008.
Eigentum Garage auf fremden Grund und Boden
vom 3.2.2011 80 € Historischer Preis
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K. trat dafür in den Pachtvertag ein - mein Großvater verstarb und meine Mutter trat dafür in den Pachtvertrag ein - dies erfolgte jeweils mit Zustimmung beider Seiten ohne schriftliche Änderung des Pachtvertrages - die Garage wurde jederzeit bestimmungsgemäß genutzt und es wurden regelmäßig Pachtzahlungen geleistet - handschriftlich wurde im Vertrag vermutlich nach 1990 durch meinen Großvater und Herrn R.K. die Pachtzahlung von Mark in DM angepasst - es erfolgte keine weiteren Änderungen oder eine Kündigung des Vertrages - an Unterlagen sind nur vorhanden: der Pachtvertrag, ein handschriftlicher Lageplan und ein Quittungsbuch über die Pachtzahlungen ab 1992 - mit Schreiben vom 31.01.2011 informierte Herr W.S.: - er sei seit 2010 neuer Eigentümer des Nachbarflurstücks B - die Garage stünde auf seinem Flurstück B - die Garage wäre jetzt aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes sein Eigentum - er bot ein Mietverhältnis der Garage zur weiteren Nutzung an - später ergänzte er, dass Herr R.K. außerdem 1975 auch nicht Eigentümer des Flurstücks A gewesen sei, ihm habe lediglich das Wohnhaus darauf gehört, das Flurstück A hätte er 1990 erst zurückgekauft – meine Vermutung dazu ist, dass das Flurstück A früher mal im Besitz der Familie von R.K. war - es ist richtig, dass Herr W.S. das Flurstück B von der Stadt G. 2010 erworben hat - in seinem Kaufvertrag ist vermerkt, das sich auf dem Flurstück B eine „Garage im Eigentum eines Dritten befindet" – da es nur eine Garage gibt, kann man davon ausgehen das es die meiner Mutter ist - die Stadt G. teilte auf Anfrage von Herrn W.S. mit, dass es keinen Pachtvertrag gibt – nach meiner Vermutung deshalb, weil der Pachtvertrag 1975 mit dem „falschen" Eigentümer Herrn R.K. abgeschlossen wurde (s.o.) - die Auswertung einer Luftbildaufnahme des Vermessungsamtes mit eingezeichneten Flurstücksgrenzen ergab, dass die Garage tatsächlich auf dem Grundstück B steht, Fluränderungen hat es seit 1975 nicht gegeben Fragen: Wie ist der Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Würde ein temporärer vertraglicher Ausschluss der Region Deutschland das nachvertragliche Wettbewer
vom 7.1.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bitte um Beantwortung/Prüfung der unten aufgeführten Fragen zum Thema „nachvertragliches Wettbewerbsverbot" und Betrachtung der folgenden Fakten. Ausgangslage: Ich arbeite als Sales Engineer für ein amerikanisches Unternehmen und bin angestellt bei der deutschen GmbH dieses Unternehmens. Ich möchte zu einem direkten Wettbewerber mit vergleichbarer Struktur (amerikanisches Unternehmen/ angestellt bei deutscher GmbH) wechseln.
Boxenmietvertrag vorzeitig Kündigen dringend!
vom 25.12.2007 25 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe für mein Pferd am 31.05.07 einen Einstellvertrag unterschrieben, den man laut Vertrag jeweils zum 1. Mai und zum 1. November jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kann.
Flurreinigung durch Fremdfirma - Mieter zur Einhaltung zwingen
vom 2.4.2007 30 € Historischer Preis
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Hinsichtlich dieser Problematik bekamen wir sinngemäß folgende Auskunft: " Falls in den Mietverträgen unter der Rubrik Betriebskosten nicht festgelegt ist, daß die Gebäudereinigung von einer Fremdfirma erledigt werden kann und die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, wird man trotz vieler Abmahnungen mit Androhung von Fremdvergabe und Umlegung der Kosten auf die Mieter keinen monetären Anspruch für die Kosten der Gebäudereinigung durch eine Fremdfirma generieren können, da Abmahnungen dem Prinzip nach lediglich der Vorbereitung einer Kündigung seitens des Vermieters dienen. " In Anbetracht dieses Sachverhaltes fragen wir uns nun, ob wir tatsächlich gar keine juristische Handhabe haben, um die Mieter zur Einhaltung der mietvertraglichen Verpflichtuingen zu zwingen.
zeitmietvertrag+wohnungsverkauf
vom 27.3.2006 20 € Historischer Preis
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ich habe eine eigentumswohnung,die ich für 3 Jahre vermieten möchte ,da sie für unsere jetzige familiäre situation noch zu klein ist.zur zeit wohnen wir selbst noch zur miete .in 3 jahren möchten wir die wohnung für uns umbauen und selbst nutzen,oder vielleicht die wohnung verkaufen und eine größere kaufen.ich habe nun einen zeitmietvertrag nach §§ 575 BGB,in dem ich ja die geplante eigennutzung ankreuzen kann.reicht es aus,sich zusätzlich auch einen eventuell geplanten verkauf unterschreiben zu lassen,damit der mieter nach 3 jahren sicher ausszieht ? oder welche möglichkeit habe ich überhaupt,eine wohnung zu vermieten,wenn ich sie in 3 jahren eventuell verkaufen möchte? meine potenzielle mieterin hat 2 kleine kinder ,ist zwar mit 3 jahren mietdauer einverstanden,und über die geplante eigennutzung oder ev. verkauf informiert,aber ich habe so meine bedenken.