Sehr geehrter User,
Sehr geehrter Ratsuchender,
Aufgrund der Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Habe ich das Recht, die Zahlungen an die Telekom einzustellen?
Ja!!!!!
Sie können den Vertrag nach § 626 Abs. 1 BGB
kündigen.
Nach dem § 626 Abs. 1 BGB
liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zur Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Üblicherweise stellt der Umzug und die damit verbundene Nicht-Verfügbarkeit von DSL in zuvor vorhandener Geschwindigkeit einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
So hat das AG München durch Urteil vom 20.03.2007 (271 C 32921/06
) entschieden, dass ein Umzug ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist, sofern am neuen Wohnort überhaupt kein DSL, auch nicht ein solches mit einer geringeren Bandbreite, zur Verfügung gestellt werden kann.
Sie sollten zunächst den Vertrag schriftlich unter Angabe des Grundes außerordentlich kündigen.
Wird die Kündigung nicht akzeptiert, sollten Sie Ihren Anbieter auffordern, die ursprünglich vereinbarte DSL-Geschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Da dies ja nicht möglich sein wird, sollten Sie sodann vom Vertrag wegen nicht erbrachter Leistung zurücktreten.
Ich würde den Bankeinzug widerrufen. Solange keine Leistung erbracht wird kann der Anbieter Nichts verlangen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Nutzen sie gegebenenfalls die Nachfrageoption.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ohne die genaue Kenntnis der wohl umfangreichen Unterlagen/ Verträge nur allgemeine Ratschläge erteilt werden können. Die Plattform 123 Recht kann eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Falls Sie eine genaue Überprüfung an Hand des Vertrages und der sonstigen Unterlagen durch mich wünschen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass auf der Plattform 123 Recht das Portal „Frag-einen-anwalt.de“ keine Upload-Funktion anbietet. Nur bei dem Portal „Anwalt Direktanfrage“ können Sie Ihren Fall schriftlich schildern und Dateien und Dokumente anhängen.
Diese Antwort ist vom 05.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Ja, danke erstmal für die schnelle Antwort. Sie scheinen die Frage aber miverstanden zu haben. Die Situation ist so, daß ich von Aachen nach Köln gezogen bin, und die Telekom mir hier in Köln garantiert DSL zur Verfügung stellen könnte. Die Entertain-Geschichte hat in meiner alten Wohnung in Aachen nicht funktioniert. Ich will aber nach meinen Erfahrungen mit der Telekom überhaupt nichts mehr mit dem Verein zu tun haben. Was ich möchte, ist:
- Entertain (mit dem schnellen, in Aachen nicht funktionierenden DSL) wegen fehlender Vertragserfüllung durch die Telekom stornieren - hier hätte ich normalerweise eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren
- zurück in meinen alten Call&Surf-Vertrag, der bereits seit Jahren läuft und somit kündbar wäre, wenn denn Entertain erstmal storniert wäre
Die Frage zielt also dahin:
Wie lange darf die Telekom die Bearbeitung meiner Stornierung hinschleppen, die inzwischen mindestens seit dem 06.11.08 in Bearbeitung ist, und weiter Geld von mir kassieren?
Dass mir ein Sonderkündigungsrecht wegen technischer Mängel zusteht, steht für mich außer Frage, immerhin habe ich seit August kein Internet mehr in Aachen gehabt.
Sollten Sie der Meinung sein, daß ein anwaltliches Schreiben an die Telekom helfen könnte, kann ich auch gerne in Ihrer Kanzlei vorbeikommen; interessant wären hier die dann anfallenden Kosten.
Sehr geehrter User,
Sehr geehrter Ratsuchender,
ihrer Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Nach ihren Angaben haben Sie sich bereits wirksam vom Vertrag gelöst. Ich darf auf die folgenden Regelungen in den AGB eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters hinweisen,
"Allgemeine Geschäftsbedingungen Entertain (4).
1 Vertragspartner
Vertragspartner sind die Deutsche T. AG, (im Folgenden Deutsche T. genannt), Friedrich-Ebert-Alle 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6....) und der Kunde.
…………………..
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit der Deutschen T. mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
…………………….
12.6 Sofern bei der betriebsfähigen Bereitstellung festgestellt wird, dass mit der beim Kunden vorhandenen Endleitung die Leistung des in Entertain (4) enthaltenen Internet-Zugangs nicht erbracht werden kann, so teilt die Deutsche T. dies dem Kunden unverzüglich mit. Beide Vertragspartner haben dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits evtl. vom Kunden gezahlte Entgelte werden unverzüglich erstattet.
http://www.t-home.de/dlp/agb/33453.pdf"
Ihr Umzug kann den Vertrag nicht heilen. Die Deutsche T. müsste für Köln einen neuen Vertrag mit Ihnen abschließen. Der Umzug ist ohne Auswirkung auf den wirksamen Rücktritt vom Vertrag.
Sie sind also wirksam vom Vertrag zurückzutreten. Die Deutsche T. ist verpflichtet eventuell vom Kunden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, (§ 121 BGB
). Hier ist eine Frist von allenfalls 14 Tagen angemessen. Sie müssen auch keine laufenden Entgelte mehr zahlen. Stellen sie die Zahlungen umgehend ein!!! Auch der Betrag von 50 Euro für die notwendige Hardware ist von der Deutsche T. zu erstatten.
Das alles kann bei der Deutsche T. aber länger dauern. Drohen sie mit dem Anwalt und setzen sie in der Mahnung kurze Fristen. Die Deutsche T. ist dann mit der Abrechnung und Rückzahlung im Verzug und muss alle Schäden, auch die Anwaltskosten, erstatten (§ 286 BGB
).
Sollte alles nicht helfen können Sie uns gerne mandatieren. Unsere Kosten trägt die Deutsche T.. Diese belaufen sich bei einem Gegenstandwert von bis 1.000,00 € (24 X 49,95 €) auf 155,30 Euro :
1,30 Geschäftsgebühr 110,50 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
19% Umsatzsteuer 24,80 Euro
Summe Außergerichtliche Tätigkeiten 155,30 Euro
Noch ein Tipp:
Wer an der Haustür von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen. Enthält das Vertragsformular keine oder eine unzureichend Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Dies ist bei den Verträgen eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters oft der Fall. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden. Dies sollte hier vorsorglich geschehen.
Wie lange darf die Telekom die Bearbeitung meiner Stornierung hinschleppen, die inzwischen mindestens seit dem 06.11.08 in Bearbeitung ist, und weiter Geld von mir kassieren?
Die Telekom darf die Bearbeitung der Stornierung nicht hinschleppen, sondern muss diese unverzüglich bearbeiten und abrechnen.