Ich bin am 22.09.57 geboren und habe im März 2006 (nach 25 Jahre Ehe, in der meine Frau nicht berufstätig war) mit meiner damaligen Frau einen notariell bestätigten Vertrag bzgl. Ehegattenunterhalt wie folgt geschlossen: 1)....unter Zugrundelegung der gesetztlichen Vorschriften einen monatlichen Ehegattenunterhalt i.H. v. € 800,-- zu zahlen. 2) Der Unterhaltsbemessung liegen folgende eheprägende Daten zugrunde: > bereinigtes Nettoeinkommen des Ehamennes von monatlich € 3.500,-- > das bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau in Höhe von € 1.000,-- > volle Übernahme der Unterhaltspflicht gegenüber den drei ehelichen Kindern (damals im Alter von 28, 25 und 23 Jahren, alle entweder in Ausbildung oder im Studium) unter im Innenverhältnis wirksamer Freistellung der Ehefrau von der Unterhaltspflicht gegenüber den ehelichen Kindern 3) Sollte sich das bereinigte Nettoeinkommen des Ehemanns um mehr als 10% verringern, verringert sich im gleichen Verhältnis auch der durch den Ehemann zu zahlende monaltiche Unterhalt i.H.v. € 800,--. ... 4) Hätte eine generelle "Anderungskündigung" des damaligen Vertrages (u.a. auch wegen neuer Gesetzeslage bzgl.