Ausschluss Gewährleistung bei groben Baumangel
vom 20.4.2020
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Guten Tag, uns beschäftigt aktuell folgendes Thema an unserem Wohnhaus: Wir haben das Haus Bj 2010 im Jahr 2014 vom Vorbesitzer erworben. 2015 haben wir durch Zufall vom Bauträger erfahren, dass sich der Vorbesitzer und der Bauträger aufgrund von Streitigkeiten vor dem Verkauf an uns darauf geeinigt haben, auf zukünftige Gewährleistungsansprüche zu verzichten und dafür einen offenen Geldbetrag an den Bauträger nicht zu bezahlen. Soweit die Vorgeschichte. Nun haben wir einen Wasserschaden der laut 2 unabhängigen Handwerkern auf grobe Mängel (nicht nach DIN Norm ausgeführt) zurückzuführen ist.