Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Ein Kaufvertrag kommt durch eine entsprechende Willenserklärung zustande. Diese haben Sie nach Ihrer Schilderung per E-Mail abgegeben.
2.Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b
, d, 355
ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu.
3.Jedoch können Sie dann den Vertrag gegebenenfalls anfechten, § 119ff BGB
. Als Anfechtungsgrund kommt Täuschung über den Vertragsgegenstand in Betracht. Nach Ihrer Aussage hat der Verkäufer das Zelt falsch geschildert. Sie müssen nachweisen, dass der Verkäufer Ihnen hier falsche Angaben genannt hat. Die Täuschung muss arglistig erfolgt sein, also im Bewußtsein, dass die Schilderung falsch war, was Sie ebenfalls – durch Zeugen etc. - nachweisen müssen.
Können Sie diesen Nachweis führen, können Sie den Vertrag anfechten. Der Vertrag gilt dann als nicht geschlossen.
Für eine Täuschung reicht es nicht aus, dass das Zelt Gebrauchsspuren hat. Ist es jedoch tatsächlich marode und hätte es den Transport nicht heil überstanden (Beweisfrage!), liegt der Verdacht der Täuschung sehr nahe.
Wenn Ihre schilderung den Tatsachen entspricht, teilen Sie dem Vertragspartner mit, dass Sie die Willenserklärung anfechten wegen arglistiger Täuschung. Daneben erklären Sie den Rücktritt vom Vertrag aufgrund mangelhaftigkeit der Kaufsache. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie vor Rücktritt dem Verkäufer Gelegenheit geben müssten, die Kaufsache nachzubessern. Hierfür können Sie ihm Frist setzten und nach Ablehnung der Nachbesserung den Rücktritt erklären.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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