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Wiederrufungsrecht 2 Wochen oder ein Monat ? Unterlassungserklräung vom Anwalt

5. März 2007 13:21 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Hallo,
ich bin ein gewerblicher Ebay-Verkäufer, der zur Zeit Taschen verkauft.
Vor einigen Tagen habe ich ein Brief vom Anwalt bekommen. Ein anderer Ebay-Verkäufer (Name darf ich hier nicht nennen) hat den Anwalt eine Vollmacht erteilt zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen!! Da diese Ebay-verkäuferin auch Taschen/Bekleidung verkauft, stehen wir mit ihr in wettbewerblicher Beziehung.


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Folgender Verstoss wurde angeblich festgestellt:
Artikelnummer: 160088570206
Wir haben es versäumt den Verkäufer rechtsfehlerfrei auf sein Rückgabe- und Wiederunfsrecht hinzuweisen.
Der andere Ebay-Verkäufer steht somit als anspruchsberechrigte Mitbewerber im Sinne des § 8 III Nr.1 UWG deben mir.
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Es geht um :
§ 312 c I S. 1 BGB in Verbindung mit § 1 I Ziffer 10 InfoVO

1. habe ich 14 Tage wiederrungsrecht angegeben und nicht ein Monat
und
2. habe ich meinem Vor- und Nachnamen nicht in dem Wiederrungsrecht nicht abgegeben sondern nur den Firmennamen mit adresse!

"Das die Frist ein Monat ist und nicht 14 tage, ergibt sich aus beispielsweise aus den Entscheidungen des OLG Hamburg (3 U 103/06 ), sowie des Kammergerichtes Berlin (5 W 156/06 )."

"Somit stellt dies ein Verstoß gegen § 3 UWG in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG dar."
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Jetzt soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben mit dem Versprechen einer Zahlung von 10,000 EUR. für den Fall einer Zuwiederhandlung, bis zum 09.03.2007.


Zudem muss ich nun die Anwaltskosten übernehmen:
1,3 Geschäftsgebühr gem. nr. 2300VV, §§13,14 RVG = 631,80 EUR
dann noch Post = 20 EUR
und 19 % Umsatzsteuer = 123,84
-----------------
INGESAMT: 775,64 EUR Anwaltskosten!!!!



Meine Fragen:

1.Muss ich nun das bezahlen?? Ist es über richtig also rechtens??

2. Zwei Wochen oder eine Monat Wiederrungsrecht??? was ist richtig??

3. Was passiert wenn man nicht bezahlt??

4. Muss ich die Unterlassungserklärung unbedingt unterzeichen???

5. Ist es Pflicht das der Vor- und Nachname bei dem Wiederunfsrecht angegeben wird? oder reicht der Firmenname mit der Adresse???

6. Kann ich nicht dagegen angehen?? Hat sich der Anwalt vielleicht geirrt?? Lohnt sich das überhaupt da gegen anzugehen oder würden dann meine Anwaltskosten viel zu hoch sein ??

7. ist der Warenwert von 10,000 EUR in der Unterlassungserklärng überhaupt richtig??

8. Sind die Anwaltskosten richtig?? Oder überteuert??

8.Der Ebay-Verkäufer der den Anwalt beauftragt hat verkauft andere Taschen!!! Darf er uns überhaupt dann verklagen???
Den Ebaynamen des anderen Verkäufers kann auf Anfrage zur Prüfung nennen!


DER BRIEF ist eingescannt und kann gerne per Email zugeschickt werden!!!! Ich bitte um eine sehr schnelle Bearbeitung. gerne würe ich sonst auch telefonieren, anstatt auch die Rückfragefunktion zuzugreifen.

Ein Bekannter, der Bauanwalt ist, meinte: es sei reine Abzocke und man solle da nicht mitmachen!!!!


Mit freundlichen Grüssen

Sehr geehrter Ratsuchender,

1.Muss ich nun das bezahlen?? Ist es über richtig also rechtens??
2. Zwei Wochen oder eine Monat Wiederrungsrecht??? was ist richtig??

Gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB gilt ein Widerrufsrecht von 1 Monat, wenn der Verbraucher erst nach Abschluss des Kaufvertrages über das Widerrufsrecht per Textform belehrt wird. Bei der Internetplattform eBay erfolgt die Belehrung nach Ansicht der in der Abmahnung zitierten Urteile erst nach Abschluss des Vertrages, weil erst dann der Verbraucher per E-Mail über dieses Recht informiert wird. Die Belehrung im Angebot – sofern eine solche enthalten war – reicht nach Ansicht dieser Gerichte nicht für die erforderliche Textform aus.

Nun gibt es ein neues Urteil des LG Paderborn, wonach für die Textform bei eBay die Belehrung im Angebot ausreichend ist. Das vollständige Urteil können Sie auf unserer Webseite einsehen
(http://www.anwaeltin-heussen.de/Articles/LGPaderbornwiderrufsbeleh.html).

Da es hierzu noch kein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs gibt, kann das jeweils angerufene Gericht die Rechtslage für sich beurteilen. Es bestehen nach unserer Ansicht aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen, da nach unserer Ansicht die Textform bei Belehrungen im Angebot gewahrt ist.

3. Was passiert wenn man nicht bezahlt??
4. Muss ich die Unterlassungserklärung unbedingt unterzeichen???
6. Kann ich nicht dagegen angehen?? Hat sich der Anwalt vielleicht geirrt?? Lohnt sich das überhaupt da gegen anzugehen oder würden dann meine Anwaltskosten viel zu hoch sein ??


Wenn Sie die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, werden Sie aller Voraussicht nach eine einstweilige Verfügung erhalten, wonach Sie zur Unterlassung verpflichtet werden. Dagegen können Sie Widerspruch erheben.

Da nach unserer Ansicht die Abmahnung hinsichtlich der Widerrufsbelehrung nicht gerechtfertigt ist, empfehlen wir unseren Mandanten, diese nicht zu unterzeichnen. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass Sie das nur tun sollten, wenn Sie das Prozessrisiko eingehen wollen, was mit hohen Kosten im Verlustfall verbunden ist (ca 4000 EUR bei einem Streitwert von EUR 10.000,00). Wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen oder können, sollten Sie die Unterlassungserklärung trotzdem vorher prüfen und gegebenenfalls verbessern lassen. Gerne übernehmen wir das für Sie. Dafür reicht der Betrag von EUR 50,00 jedoch nicht aus.

5. Ist es Pflicht das der Vor- und Nachname bei dem Wiederunfsrecht angegeben wird? oder reicht der Firmenname mit der Adresse???

Hier kommt es darauf an, welche Rechtsform Ihre Firma hat. Bei einer Einzelhandelsfirma kann der Kaufmann unter seiner Firma auftreten und genügt hierfür die Angabe der Firma, sofern jedenfalls im Impressum der Name des Kaufmanns aufgeführt ist.


7. ist der Warenwert von 10,000 EUR in der Unterlassungserklärng überhaupt richtig??

Der Wert ist kein Warenwert, sondern ein Streitwert, der im Wettbewerbsrecht angemessen ist.

8. Sind die Anwaltskosten richtig?? Oder überteuert??

Die Kosten wären an sich angemessen.

9.Der Ebay-Verkäufer der den Anwalt beauftragt hat verkauft andere Taschen!!! Darf er uns überhaupt dann verklagen???

Sofern der andere Verkäufer Taschen verkauft, ist das ausreichend. Es muss nicht dasselbe Fabrikat verkauft werden.

10. Den eBay-Namen des anderen Verkäufers kann auf Anfrage zur Prüfung nennen!


Für eine weitere Prüfung wird eine weitere Gebühr fällig.
Sie müssen sich überlegen, ob Sie das Risiko eines Prozesses aufnehmen wollen. Wir sind der Ansicht, dass die Abmahnung einer 2-wöchigen-Widerrufsfrist nicht gerechtfertigt ist. Da es jedoch noch kein höchstrichterliches Urteil hierzu gibt, kann nicht vorausgesagt werden, wie das jeweilige Gericht urteilen wird.




Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München

TEL: (089) 45 75 89 50
FAX: (089) 45 75 89 51

info@anwaeltin-heussen.de

Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

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