Folgender Sachverhalt Es geht um die Frage wie man grundsätzlich Haus und Grundstück so verschenkt oder verkauft, dass es nicht mehr Teil der Erbmasse ist. ... A besitzt ein größeres Grundstück mit Haus. A möchte noch zu Lebzeiten, das Haus und das Grünstück entweder an seine Ehefrau, so an die beiden Kinder oder an ein Kind von B übertragen, so dass die beiden Kinder aus erster Ehe von A im Falle des Todes, keinen Anspruch auf das Grundstück oder Haus als Teil der Erbmasse haben.