Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, der neuen Ehefrau steht ein Pflichtteilsanspruch zu und der Hausanteil findet bei der Berechnung des Pflichtteilanspruches eine Beachtung. Die Eheleute können auch hier einen Erbvertrag schließen, in welchem die Ehefrau auf die Pflichtteilsansprüche aus dem Hausanteil verzichtet. Die minderjährigen Kinder sind für die Ansprüche der neuen Ehefrau unbeachtlich bzw. kann unbeachtlich dessen ein Verzicht durch die Frau erklärt werden. Sofern A der Vater der minderjährigen Kinder ist, stehen den Kindern eigene Pflichtteilsansprüche zu. Diese Ansprüche der Kinder können nur mit gerichtlicher Genehmigung ausgeschlossen werden, da Sie hier als Eltern in einem Interessenkonflikt stehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)