Sponsorenvertrag
vom 9.5.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Guten Morgen, in einem Sponsorenvertrag finde ich folgenden Paragraphen: Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertrags-Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleich-kommende Regelung zu ersetzen.----Was soll mir das sagen, und kann mir schlimmstenfalls passieren, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Vertrag außer einer Laufzeit, keine Kündigungsklausel enthält ?