Gewerbemietvertrag - Schadensersatzansprüche gegen Vermieter
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Ich bat also darum, die Kündigung als gegenstandslos zu betrachten, da ich die Ware nicht einfach zu Hause in den Keller stellen wollte erklärte aber, dass ich nach einem Nachfolger suchen würde und fragte, ob er weiterhin damit einverstanden sei. ... Danach erhielt ich von seinem Anwalt Post, dass er a) die fristlose Kündigung nicht anerkennt – frühester Termin sei der 30.06.2007 b) der defekte Rollladen trotzdem von mir zu reparieren sei c) die Räumlichkeiten von mir zum 30.06.2007 renoviert zu übergeben sind. ... Weiterhin sagte er, er könne meine Kündigung nicht verstehen, er habe einen Käufer gefunden und dieser hätte den Mietvertrag mit mir fortgesetzt.