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Kündigungsfrist Untermiete

2. Juni 2010 19:30 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich möchte meinen Untermietvertrag kündigen. Der Mietvertrag ist als Untermietvertrag gekennzeichnet.
Im Punkt §6 Kündigung steht nur:
"Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden."

Was heißt das jetzt genau???

Der Eigentümer ist sich der Lage zwecks Untermiete bewusst und duldet dies.

Es ist auch keine Untermietzeit vereinbart wurden.

Die Wohnung wird als 4rer WG genutzt.
1 Hauptmieter 3 Untermieter.

Der Untermietvertrag sieht für mich nach einem normalen Vordruck aus.

Ich hoffe nun das es keine 3 monatige Kündigungsfrist ist.

Hoffe auf schnelle Antwort

MfG
Michael

2. Juni 2010 | 20:02

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

leider haben auch Sie als Untermieter grundsätzlich die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten (§ 573c BGB ).

Eine abweichende Regelung hätte explizit vereinbart werden müssen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit bereits vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist einen Nachmieter vorzuschlagen, den der Hauptmieter nicht ohne triftige Gründe zurückweisen darf und der dann die weiteren Kosten der Wohnung übernimmt und Sie damit vorzeitig aus dem Vertrag loslöst.

Denken Sie bitte bei der Kündigung, dass Sie dem Hauptmieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugeht (bis einschließlich morgen!!), damit Sie dann spätestens zum 31. August 2010 aus dem Vertrag entlassen werden können. Ansonsten verlängert sich die Frist bis zum 31. Oktober.

Ich hoffe Ihnen damit erst einmal geholfen zu haben und mache Sie auch auf die kostenlose Nachfrageoption aufmerksam.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


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