Wir haben in Deutschland eine kleine Gewerbe-Lagerhallenmietfläche (300 qm) zum 30.06.2022 gekündigt und sind ausgezogen.
Leider haben wir vergessen, dem Stromanbieter Vattenfall zu kündigen.
Wir kündigten erst am 23.05.2023 und erhielten eine Kündigungsbestätigung zum 11.04.2023.
In der Schlussrechnung wurden die von Vattenfall prognostizierten Vorauszahlungen und Zahlungseingänge bis zum 11.04.2023 miteinander verrechnet.
Auf unseren Widerspruch mit der Begründung, dass wir keinen Strom nach Auszug verbraucht haben und dieser uns daher nicht in Rechnung gestellt werden kann, antwortet Vattenfall:
"Sie haben uns am 23. Mai 2023 einen Auszug zum 30. Juni 2022 mitgeteilt. Wir können das Vertragsende rechtlich nur bis maximal sechs Wochen rückwirkend berücksichtigen. Deshalb können wir die Abmeldung leider nur zum 11. April 2023 vornehmen.
Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen sich Kunden beim Ein- und Auszug aus einer Lieferstelle bei uns an- beziehungsweise abmelden.
Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, dürfen wir die Kosten für die Stromlieferung bis zum fristgemäßen Kündigungstermin abrechnen."
Nun gut, bei Gewerbekunden gibt es keinen Verbraucherschutz, aber können die das wirklich so machen? Einfach in die AGSs schreiben und dann Geld für keine Leistung kassieren?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist dies zulässig.
Allerdings wurde dann ja auch kein Strom mehr verbraucht. Sollte der Nachmieter „Ihren" Strom verbraucht haben, da es pro Objekt idR nur einen Lieferanten gibt, können Sie sich im Innenverhältnis an diesen wenden - vielleicht ein Hoffnungsschimmer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.