Da dies nun bisher nie erfolgte, mache ich mir doch Gedanken über die Seriösität des Anwaltes, der auf seiner Homepage mit dem TÜV Zertifikat und anderen ausgezeichnet worden sein soll und Fachanwalt für Familienrecht sein soll und möchte ihm am liebsten die Vollmacht entziehen. Meine Frage: Welche Kosten darf der Anwalt bei Entzug der Vollmaht in Rechnung stellen. Ich gehe doch stark davon aus, dass hier nicht der Gegenstandswert zugrunde gelegt wird, denn 1500 Euro RA-Kosten wäre meines Erachtens doch etwas viel dafür, dass er nur den Scheidungsantrag eingereicht hat und mir aber sonst nie irgendwelche Schreiben, die er an das Gericht geschickt haben soll (so wie vereinbart) oder mir die Bestätigungen, die ich als Sicherheit schriftlich haben wollte, zugesandt hatte.