Arbeitsrecht-Abmahnung
vom 30.5.2014
90 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Arbeitsvertrag beträgt „die regelmäßige Arbeitszeit 40 Std. wöchentlich, wobei „Beginn und Ende der Arbeitszeit sich nach den geltenden Betriebsvereinbarungen oder der betrieblichen Übung richten" und „die Arbeitszeit je nach Auftragslage auch zeitversetzt sein kann". ... Arbeitszeit täglich. ... Unsere erste Frage lautet daher: Ist eine solche Festlegung sowie Erhöhung der Arbeitszeit per Belehrung überhaupt rechtlich wirksam?