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Vergleich neuer/alter Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber

3. März 2012 14:12 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Mein Arbeitgeber möchte, daß ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, der den alten ersetzt. Ich bin seit über 3 Jahren im Unternehmen tätig und meine Position hat sich nicht verändert.

Ich würde gerne die Verträge vergleichen lassen, insbesondere die Paragraphen "Arbeitszeit" und "Wettbewerbsverbot". Ich würde beide Verträge dann per Mail weiterleiten. Ich möchte gerne wissen, ob der neue Vertrag eine Verschlechterung für mich darstellt, also Nachteile hat. Falls ja, muß ich den neuen Vertrag unterschreiben?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichetet einen neuen Vertrag zu unterschreiben, weil eine Änderung der Bedigungen nur einvernehmlich erfolgen kann. Ansonsten müsste der AG eine Änderungskündigung aussprechen.

Änderungen des Vertrages sind generell einvernhemlich immer möglich.

Sie können mir die Verträge gerne per mail zukommen lassen, ich melde mich dann zurück.




Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com

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