Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichetet einen neuen Vertrag zu unterschreiben, weil eine Änderung der Bedigungen nur einvernehmlich erfolgen kann. Ansonsten müsste der AG eine Änderungskündigung aussprechen.
Änderungen des Vertrages sind generell einvernhemlich immer möglich.
Sie können mir die Verträge gerne per mail zukommen lassen, ich melde mich dann zurück.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com
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