Verrechnung Miete-Unterhalt steuerrechtlich
vom 9.2.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Diesen Unterhalt (640 Euro monatlich) setze ich von der Steuer ab (Unterstützung bedürftiger Angehöriger). ... Muss ich dann die Miete, die ich faktisch ja gar nicht erhalte, in der Steuererklärung angeben und dann darauf Steuern zahlen, obwohl ich ihr das Mietobjekt ja eigentlich als Unterhalt kostenlos überlasse - und auch faktisch entsprechende Kosten durch Kredit und Betriebskosten habe?