Ich habe mich vorab ein wenig informiert, die für diesen Fall wohl relevanten Paragraphen sind <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 312d BGB: Informationspflichten">§ 312d</a> (4) 5., <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 119 BGB: Anfechtbarkeit wegen Irrtums">119</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 122 BGB: Schadensersatzpflicht des Anfechtenden">122</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung">123 BGB</a>. ... Nun meine Frage, ist ein Kaufvertrag, der unter diesen irreführenden Vorraussetzungen geschlossen wurde rechtens? Wenn ich den bestehenden Kaufvertrag nach Paragraph 119 BGB anfechten kann, bin ich dann trotzdem nach Paragraph 122 schadenersatzpflichtig für den Fall, dass der Verkäufer hernach die Küche für weniger Geld an einen Dritten verkauft oder wird Paragraph 123 wirksam und ich habe keinen Schadenersatz zu leisten?