Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Darstellung Ihres Sachverhalts. Gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:
1. Sachmangel und Nacherfüllungsanspruch
Gemäß § 434 Abs. 1 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. In Ihrem Fall ist die Ablösung der Metallzierblende und die daraus resultierenden Beschädigungen als solcher Mangel zu qualifizieren.
Als Käufer haben Sie nach § 437 Nr. 1 BGB das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Sie können dabei zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) wählen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer verbunden ist (§ 439 Abs. 1 BGB).
2. Fristsetzung zur Nacherfüllung
Sie haben dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt, die am 05.11.2024 ablief, ohne dass eine Reaktion erfolgte. Eine angemessene Fristsetzung ist Voraussetzung für weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz (§ 323 Abs. 1 BGB). Da die Frist erfolglos verstrichen ist, können Sie nun weitere Rechte geltend machen.
3. Rücktritt vom Kaufvertrag
Gemäß § 437 Nr. 2 BGB in Verbindung mit § 323 Abs. 1 BGB sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da die Nacherfüllung nicht erfolgt ist. Ein Rücktritt setzt voraus, dass der Mangel nicht unerheblich ist. In Ihrem Fall beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität des Kühlschranks, sodass die Erheblichkeit gegeben ist.
4. Minderung des Kaufpreises
Alternativ zum Rücktritt können Sie gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis des Wertes der mangelhaften Sache zum Wert der mangelfreien Sache.
5. Schadensersatz
Sie können gemäß § 437 Nr. 3 BGB in Verbindung mit §§ 280, 281 BGB Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Da der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht nacherfüllt hat, liegt ein Vertretenmüssen nahe. Dies setzt jedoch auch voraus, dass durch den Mangel am Kühlschrank weitere Schäden entstanden sind. Der Mangel selbst wird über die Gewährleistungsansprüche reguliert.
6. Zahlung an Klarna
Solange der Mangel nicht behoben ist, haben Sie gemäß § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises. Dies gilt auch gegenüber Klarna als Zahlungsdienstleister. Allerdings sollten Sie Klarna über den bestehenden Mangel und die ausstehende Nacherfüllung informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Empfehlungen:
1. Schriftliche Aufforderung: Setzen Sie XXXLutz schriftlich eine letzte Frist zur Nacherfüllung oder erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Weisen Sie dabei auf Ihre Rechte gemäß §§ 437 ff. BGB hin. Alternativ können Sie auch die Minderung des Kaufpreises erklären.
2. Information an Klarna: Teilen Sie Klarna schriftlich mit, dass ein Sachmangel vorliegt und die Nacherfüllung noch aussteht. Bitten Sie um Aussetzung der Zahlungsforderung bis zur Klärung des Sachverhalts.
3. Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, E-Mails und Chatverläufe sorgfältig auf, um Ihre Ansprüche belegen zu können.
4. Rechtliche Beratung: Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann es sinnvoll sein, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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