Lieber Rechtsexperte, vorab darf ich Sie herzlich bitten, diese Frage nur zu beantworten, wenn Sie über profunde kollektivrechtliche Kenntnisse zum Arbeitsrecht verfügen - Stichworte hier: BetrVG, BVen. Folgender Sachverhalt: Mein gerichtlicher Vergleich mit meinem Ex-Arbeitgeber (bis 31.12.10) sah Anfang März 2010 vor, dass ich mein Guthaben aus dem Langzeitkonto sowie meinen Resturlaub usw. nehme (sozusagen alle Zeitguthaben "abbummele") und dann für den Rest des Jahres vom Dienst freigestellt werde, bei vollen Bezügen bis zum Jahresende. Danach, also zum Anfang 2011, sei dann eine Abfindung fällig, in der Höhe wie vor Gericht ausgehandelt.