von mir und einem gesellschafter wurde zu früherer zeit eine veranstaltungsfirma (GbR) betrieben. im jahr 2006 wurden in einer location über mehrere wochen mit dem locationinhaber eine veranstaltungsreihe durchgeführt - jeweils an einem samstag pro monat. entgegen der ursprünglichen absicht wurde die veranstaltungreihe nach ca 6 wochen, also 6 samstagen eingestellt. der locationbetreiber hat uns bei der vereinbarten einnahmen- und kostenteilung utopische, vollkommen überhöhte verbrauchskostenrechnungen für den betrieb der location gestellt, die in die gesamtabrechnung einfliessen sollten. (da die veranstaltung im winter stattfand sollten die heiz- und nebenkosten der location anteilig als kostenfaktor mit einbezogen werden, wurden jedoch mit einer rechnung von ca. 9000,- € für 6 veranstaltungstage utopisch und meiner ansicht nach mit absicht überhoch kalkuliert - sein kostenanteil wurde überhöht, womit unsere zahlungsverpflichtungen erhöht werden sollten und damit die erlöse aus der veranstaltung "aufgefressen wurden zu gunsten des locationbetreibers). aus der auseinandersetzung über diese kosten, erfolgte der abbruch der zusammenarbeit und die veranstaltung wurde eingestellt. nun zum punkt: da der locationbetreiber weiter auf die zahlung / verrechnung der o.g. kosten bestand, wurde keine einigung erzielt, da wir die zahlung dieser nicht nachvollziehbaren und auch nicht schlüssig belegten kosten verweigerten. darauffolgend hat der locationbetreiber geräte, die unser eigentum sind und für die veranstaltung bereit gestellt wurden einbehalten und die herausgabe verweigert. der restwert dürfte heute wohl noch ca. 2000,- € betragen (es handelt sich um veranstaltungstechnik, lautsprecheranlage, pa- anlage). es wurde danach ohne erfolg mehrfach verhandelt. dies zog sich über monate hin. teilweise wurde der vorgang vorrübergehend abgelegt, wieder aufgegriffen etc. 2007 wurde unsere GbR dann aufgelöst, wieder verzögerung.. und wiederholte versuche die herausgabe der geräte (aussergerichtlich) zu erwirken blieben ohne ergebnis.. 2009 wurde die veranstaltungsfirma dann endgültig von mir aufgelöst. seither gab es keinen kontak und keine aktivität bezüglich herausgabe. trotz erfolgter forderung, wurde jedoch die o.g. rechnung der gegenseite zwar damals ausgestellt aber nicht weiter eingeklagt. dh die rechnung wurde vorgelegt aber im darauffolgenden streit schon damals nicht weiter im mahnverfahren o.ä weiterbetrieben. meine frage: gibt es eine möglichkeit nun heute nach jahren die herausgabe der geräte immer noch zu fordern, da ich weiterhin eigentümer dieser geräte bin..?