Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuerst gehe ich davon aus, dass sie sich nur verschrieben haben und nicht Geschäftsführer, sondern Gesellschafter einer PersGes sind.
Kosten für die Unternehmerfortbildung sind grundsätzlich als BA absetzbar.
Kosten der Fortbildung des Unternehmers sind dabei die Kosten der beruflichen Weiterbildung in einem bereits erlernten Beruf des Unternehmers. Dies kann auch ein Zweitstudium sein.
Ausgaben für eine Ausbildung in einem nicht erlernten Beruf zählen dagegen regelmäßig zu den Sonderausgaben und sind somit nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie wären dann im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung anzusetzen.
Im Zweifel würde ich Ihnen den Ansatz als BA empfehlen. Sollte das FA dies anders sehen, können Sie immer noch den Ansatz als private SA geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
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Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das heißt da es mein Erststudium in dem Beruf General Management (ich habe vorher eine Ausbildung im Fernseh-Medien-Bereich absolviert) ist, kann ich es nicht als BA absetzen?
Dem wäre grundsätzlich so.
Aber bei der allgemeinen Bezeichnung Ihres Studienganges, ließe sich m.E. ggn. dem FA durchaus argumentieren, dass dies lediglich eine ergänzende Weiterbildung für Sie als Unternehmer ist.
Dann laufen Sie aber Gefahr, dass eine spätere BP das anders sieht und der BA-Abzug rückwirkend geändert wird.