Abbedingung/Änderung von WEG-Regelungen
vom 27.11.2006
80 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, der Eigentümer E eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen beabsichtigt, das Haus nach WEG aufzuteilen und zunächst die Dachgeschosswohnung an den Käufer K (meine Wenigkeit) zu verkaufen. GGf. will E in der Zukunft auch einzelne, weitere Wohnungen verkaufen. ... Unabhängig davon, ob oder welche Regelungen für ggf. folgende weitere Käufer außer K getroffen werden: Ist es möglich, die WEG-Vorschriften dahingehend abzubedingen bzw. anzupassen, dass ein Interessenausgleich stattfindet, und zwar insofern, als dass weder E sich vollständig auch bei Kleinigkeiten in eine 50:50 Entscheidungssituation begibt (für K jedoch hinnehmbar), noch K hilflos jede Aktion mittragen muss, die per Mehrheit in einer "normalen" Eigentümergemeinschaft entschieden würde?