Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Ohne genau Kenntnis des Vertrages lässt sich Ihre Frage nicht 100%ig sicher beantworten.
Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie im Notarvertrag eine Regelung dahingehend haben, dass das Grundstück lastenfrei übertragen wird. Normalerweise holt der Notar dann die notwendigen Freigabe- und Löschungsbewilligungen ein. Erst dann wird das Grundstück im Grundbuch übertragen und Ihre Zahlung wird fällig. Solange ist dann das Geld auf dem Anderkonto gesichert. Solange also keine Freigabe vorliegt, wird m. E. keine Übertragung des Grundstücks vorgenommen.
Nach den üblichen Verträgen wird der Notar vorher keine Auszahlung (auch nicht an den Gläubiger) vornehmen können.
Hinsichtlich der 5000 € gehe ich davon aus, dass eine entsprechende Regelung, dass zuerst ein Nachweis über die Leistung(sfähigkeit) erbracht werden muss, fehlt. Damit könnte die Übertragung und damit die Auszahlung der hinterlegten 100.000 € auch vorher erfolgen.
Hinsichtlich der weiteren evtl. Verpflichtungen kommt es ebenfalls darauf an, um was es sich handelt und was vertraglich vereinbart wurde.
Ohne Kenntnis des Vertrages kann ich Ihnen hier leider nicht weiterhelfen. Aber wenden Sie sich auf jeden Fall noch einmal an den beurkundenden Notar. Dieser wird Ihnen hinsichtlich des weiteren Vorgehens und auch des Standes der Angelegenheit gerne Auskunft erteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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