Eine GmbH, für welche von einem der Geschäftsführer ein Insolvenzantrag gestellt wurde, in dem er bereits darauf hingewiesen hat, dass ein Wettbewerber die Firma übernehmen wird, wurde vom Wettbewerber auch übernommen. Der Insolvenzverwalter verkaufte alle Maschinen, Möbel, sonstige Gegenstände laut Insolvenzverzeichnis an den Wettbewerber. Dieser übernahm alle Maschinen, z.T. waren diese geleast bzw. im Insolvenzbericht als Fremdeigentum ausgewiesen, Mitarbeiter und auch die beiden geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH, sowie alle laufenden Aufträge und Warenbestände, soweit diese im Eigentum der Firma waren und führte die Lieferungen dann nahtlos von seinem Unternehmen aus weiter.