Provionszahlung bei Kündigung
vom 17.6.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich habe vor wenigen Wochen mein Arbeitsverhältnis gekündigt. ... In meinem Arbeitsvertrag steht, dass Provisionszahlungen freiwillig sind und unter anderem ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraussetzen. Da ich ja in 2011 gekündigt habe, trifft die Klausel "ungekündigtes Arbeitsverhältnis" eigentlich nicht zu.