Im April 2009 suchte ich wegen plötzlich auftretender starken Zahnschmerzen einen Zahnarzt in der Stadtmitte auf da ich gerade am einkaufen war, dieser stellte einen entzündeten Nerv fest den er dann auch zog, am nächsten Tag bei der Kontrolle sprach er mich auf meine nicht mehr so schönen Kronen an (Frontzähne) und daß ich diese mal ersetzen lassen solle (Farbangleich) da ich privat versichert bin und zum damaligen Zeitpunkt noch Wartezeit hatte fragte ich ihn nach den Kosten und er meinte daß der Austausch der zwei Kronen 3000 EUR kosten würde wenn ich diese gleich bar bezahlte, ich stimmte zu und bekam hinterher eine Rechnung von 5675,--EUR die ich nicht bezahlte , auf einen Mahnbescheid habe ich dann nur 3000,--EUR anerkannt und diese dann auch bezahlt (Mahnbescheid 26.10.2009) als ich danach nichts mehr hörte hielt ich die Sache für erledigt und habe nun vom August diesen Jahres ein Schreiben vom Gericht erhalten daß der Anwalt des Zahnarztes den Rest einfordert, trifft hier nicht Verjährung zu, vorher wurde nichts angemahnt