Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst ist es ratsam, dass Sie Grund und Höhe der Forderung zurückweisen. Dann sollten Sie gleichzeitig das Inkassobüro auffordern, den der Forderung zugrunde liegenden Kaufvertrag vorzulegen und mitteilen, dass Sie damals berechtigt vom Kaufvertrag zurückgetreten sind. Hierfür sollten Sie – wenn möglich – auch Zeugen benennen. Zusätzlich ist es hilfreich, die Rücktrittserklärung, sofern diese schriftlich erfolgte und noch vorhanden ist, mit beizulegen.
Des Weiteren dürften die angeblich angefallenen Kosten mangels Verzugs Ihrerseits nicht angefallen sein. Diesbezüglich sollten Sie dem Inkassobüro mitteilen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt in Verzug befunden haben, da der Vertrag vom Verkäufer nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und dass Sie deswegen auch keine Zahlung vornehmen werden.
Problematisch kann es sein, den Rücktritt zu beweisen, sollte es zu einem Prozess kommen. Dies wird wohl nur gelingen, wenn Sie Zeugen hierfür haben.
Sollte das Inkassobüro weiter auf die Forderung bestehen, rate ich Ihnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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