Auskunftspflichten nach BGB wg. Elternunterhalt und Pflichtteilsanspruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Nachdem mein Vater im Juli 2011 verstorben war, wurde mir im Ehegattentestament meiner Eltern eröffnet, daß meine Schwester nach dem Tod meiner Mutter Schlußerbin sein soll. ... Meine verwitwete Mutter hat aber nicht die Absicht, dieses Testament zu ändern, obwohl in dem Testament eine Änderungsklausel enthalten ist. ... Meine Schwester, die im selben Haus neben meiner Mutter wohnt (ebenfalls Eigentumswohnung) soll zudem im Jahr 2010 vonmeinen Eltern entschuldet worden sein, nachdem meine Eltern ihre Auslandsimmobilie verkauft hatten und das Kaufgeld i.H.v. ca. 140.000 € "in bar "nach Deutschland verbracht haben.