Schuldhaftentlassung
vom 12.7.2008
50 €
Historischer Preis
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Weil: 1.die Wohnung war und ist Eigentum meines Ex-Lebensgefährten 2.das Haus, in dem sich diese Wohnung befindet gehört meinem Ex-Partner und seinem Bruder (Erbgemeinschaft mit Grundbucheintrag) 3.meinerseits bestehen keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte, und haben auch nie bestanden. 4.das aufgenommene Geld ist vollständig in der Wohnung „verblieben“, da ich nur mit meinen persönlichen Sachen ausgezogen bin. 5.das besagte Haus wird von meinem Ex-Partner und seinem Bruder, sowie deren Familien bewohnt.