Sehr geehrte Damen und Herren, als im November 2008 mein ALG 1 auslief, habe ich (z.Z. 28 Jahre, wohnhaft bei Eltern) aus moralischen Gründen kein ALG 2 beantragt und war demzufolge auch nicht über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert (vor der Arbeitslosigkeit war ich pflichtversichert). ... Nun fordert die diese knapp 2000,- € nachträglich für die laut Brief „freiwillige Pflichtversicherung" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. ... Muß ich für meine (un)freiwillige Krankenversicherungspflicht zahlen oder habe ich eine Chance dagegen vorzugehen, da ich keine freiwillige Mitgliedschaft wünsche und auch niemals einen Beitritt schriftlich erklären werde, was ja nach § 188 Abs. 3 SGB V Bedingung zum Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft ist (oder liege ich hier falsch?)?