Bescheinigung vom Vermieter bei Untermietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Nach dem Verkauf meines Hauses in 2005 und dem Bezug einer "Notwohnung" bot mir meine "Bekannte" an, zur Untermiete bei ihr einzuziehen, weil sie über ungenutzte Räume verfügt. ... Dieser Fragebogen ist nicht das Problem, weil sich die Wohnsituation so darstellt: Im unteren Bereich befindet sich der gemeinsame Eingang mit einem Flur, von dem gehen 3 Türen in meine Räumlichkeiten (Badezimmer, Wohnküche, Schlafzimmer die nur von mir ALLEIN bewohnt und genutzt werden)und eine Treppe in den oberen Bereich in dem sich Küche, Schlafzimmer, Badezimmer, Toilette, Kinderzimmer, Eßzimmer der Hauptmieterin befinden. ... Leider haben wir das Problem, daß es sich bei dem Vermieter um einen sehr alten, etwas sonderbaren Mann handelt, der immer wieder betont, daß wir alle im Haus "glücklich" werden können, man solle ihn aber bitte in Ruhe lassen.