Arbeitsrecht: Vertragsstrafe umgehen. Neues Jobangebot
vom 27.12.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich konnte mich zwischen 2 Firmen entscheiden, da der Verdienst mit 4000€ brutto, aber bei beiden Stellen gleich lag, habe ich mich für die wohnortnähere Stelle entschieden und den Vertrag unterschrieben. ... Im Vertrag der ersten Firma steht, eine Kündigung vor Vertragsbeginn zieht eine Vertragsstrafe vonb maximal einem monatlichen Brutto-Gehalt nach sich. ... Einfach nicht erscheinen und hoffen, dass man mir fristlos kündigt?