Da nun das deutsche Finanzamt vorstellig geworden ist, habe ich folgende grundsaetzliche Frage : Bin ich nun steuerfrei mit meinem Einkommen / Gehalt, da zwischen Saudi Arabien und Deutschland kein Doppelbesteuerungabkommen besteht, oder werde ich nach dem Prinzip "wo ich meinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt habe, unterliege ich der unbeschraenketen deutschen Steuerpflicht", sprich Welteinkommen, voll besteuert?