Räumungsklage gegen Untermieter
vom 7.11.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
In Absprache mit dem Vermieter wurde die Untervermietung als Übergangszustand bewilligt, für den ein Untermietzuschlag von 20 Euro von mir als Hauptmieter erhoben wurde, den ich seither zahle. ... 1) a) Muss oder sollte ich weiterhin Miete an den Vermieter zahlen, obwohl das Mietverhältnis abgelaufen ist und Gefahr besteht, dass der Untermieter keine Miete zahlen wird? b) Bzw., falls ich Miete auch für die Monate nach Ablauf der Räumungsfrist zahlen muss, habe ich das Recht, sie erst dann zu bezahlen, wenn ich den Mietzins vom Untermieter erhalten habe?