Vorzeitige Beendigung eines qualifizierten Zeitmietvertrages durch Mieterin
vom 22.2.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Fakten: Qualifizierter Zeitmietvertrag mit Ende 31.01.2009 Kündigung der Mieterin am 15.02.08 (Eingang 21.02.) zum 30.04.08 Telefonische/persönliche Vorgeschichte: Die Mieterin gibt vor, ab Mai 2008 in den USA zu studieren. Daraus folgende Fragen: Ab wann ist eine Kündigung (gesetzlich/ausserordentlich) möglich? ... Zum Wohnungsmietvertrag geht meine Tendenz zur Akzeptanz der Kündigung aber nur zum 31.05. (3 Monate), beim Garagenmietvertrag soll auf Erfüllun bestanden werden.