Sehr geehrte Damen und Herren, vor Ablauf am 14.01.2007 meiner mehrjährigen Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio (Erstlaufzeit des Vertrages 24 Monate / Verlängerung der Mitgliedschaft bei Nicht-Kündigung 12 Monate) hatte ich im Dezember 2006 den Vertrag dahingehend ändern lassen, dass ab dem 14.01.2007 die Mitgliedschaft in einem hausintern angebotenen "... ... Nun habe ich den Vertrag zum 14.01.2008 gekündigt und die Antwort erhalten, dass die Kündigung erst zum 14.01.2009 möglich ist, da mit der Änderung des Vertrages eine Vertragsverängerung über 24 Monate vorgenommen wurde. Meine Frage: Bedeutet diese Änderung des Vertrages gleichzeitig eine Verlängerung des Vertrages wiederum um 24 Monate, gleich zu setzen einem Neuvertrag?