Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach Ihren Datumsangaben ist die Kündigung fristgerecht erfolgt. Die letzte automatische Verlängerung datiert auf den 04.03.2013 und endet am 03.09.2013, so dass der Eingang der Kündigung am 03.08.2013 (=ein Monat vor Ablauf) fristgerecht.
Fehlende Mitgliedsnummer oder neue Adresse machen die Kündigung nicht unwirksam, da das Schreiben aufgrund Ihres Namens und des Kündigungsdatums in Verbindung mi der Laufzeit Ihnen eindeutig zugeordnet werden kann. Allerdings haben diese fehlenden Informationen möglicherweise dazu geführt, dass Ihre Kündigung (noch) nicht korrekt an die Buchhaltung weitergegeben werden konnte. Sie sollten das Studio daher auf die Kündigung aufmerksam machen und zur sofortigen Rückbuchung auffordern.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für die schnelle und gut verständliche Antwort, dass ich keine groben "Schnitzer" in meiner Kündigung hatte.
Als Begründung für den zusätzlichen Mitgliedsbeitrag wurde mir heute gesagt, dass sich aufgrund eines Gutscheines, mit dem ich während der Laufzeit einen Monat "gratis" trainieren konnte, die Laufzeit, für die noch Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, nach hinten verschiebt.
Ist das in Ordnung?
Grundsätzlich gilt allein die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Diese Laufzeit wird auch nicht durch einen Gutschein für einen Gratismonat "während der Laufzeit" verlängert. Lediglich wenn eindeutig festgelegt wurde, dass die vereinbarte Laufzeit erst nach Ablauf des Gratismonats beginnen sollte, könnte dies eine "Verschiebung" rechtfertigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen