Befristung bei Wiedereinstellung
vom 22.4.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Ein sachlicher Grund für die Befristung wird somit nicht angegeben. ... Meine Frage nun: Ist die Befristung wirklich ungültig? Kann ich den Vertrag so nun im Bewußtsein unterschreiben, dass er unbefristet ist, wird er vom Unternehmen gegengezeichnet, handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, so dass mir der der Arbeitgeber, sollten sie sich entschließen, den Vertrag nach dem 31.12.06 nicht zu verlängern, ordentlich kündigen, z.B. zu Ende Januar 07?