ETW Änderung Teilungserklärung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag, ich habe eine ETW in einem Mehrfamilienhaus. Auf Basis der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass die KFZ-Stellplätze auf dem Grundstück nun fest der jeweiligen Wohnung zugewiesen werden. Somit wurde auch die Teilungserklärung angepasst.