Meine Frage betrifft die Möglichkeit, die im US-Bundestaat New York erhobene Landesnachlasssteuer (State Estate Tax im Gegensatz zur US-Bundesnachlasssteuer) auf die deutsche Erbschaftssteuer anzurechnen. ... Das DBA DE-USA scheint es ausdrücklich zu erlauben, die auf dieses Vermögen erhobene US-Bundesnachlasssteuer (Federal Estate Tax) auf die deutsche Erbschaftssteuer anzurechnen. Im Artikel 11 Absatz 3b DBA, der von derselben Erbkonstellation ausgeht (Erblasser ansässig in den USA, Erbe in Deutschland), heißt es, „ […] so gewährt die Bundesrepublik Deutschland die Anrechnung der gezahlten amerikanischen Steuer auf die nach ihrem Recht festgesetzte Steuer … für die Steuer von allem Vermögen, das nicht auf Grund des Artikels 5, 6 oder 8 in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden kann."