Vollstreckungsbescheid - Privatinsolvenz
vom 26.11.2010
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Guten Tag, im Jahr 2001 habe ich vom Jugendamt wegen nicht regelmäßiger Kindesunterhaltszahlungen eine "Urkunde über die Abänderung eines Titels" - ich habe mich da wohl mit der sofortigen Zwangs-vollstreckung unterworfen - bekommen. 2004 habe ich Privatinsolvenz beantrag und auch den offenen Kindesunterhalt mit angegeben. Innerhalb dieser Privatinsolvenz habe ich 2 Jahre wegen AGL II bezuges keinen vollen Kindesunterhalt zahlen können. Die Kindesmutter wollte wegen des neuen offenen Betrages Einspruch gegen die Restschuldbefreiung einlegen, ist aber gescheitert.