Erneuerung eines befristeten Mietvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unser Einfamilienhaus mit einem befristeten Mietvertrag vermietet. ... Im Mietvertrag steht: „Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.“ Oder müssen wir den Mietern lediglich einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Enddatum anbieten (Wie wir es bereits getan haben)? Können diese den Vertrag dann entweder annehmen oder ablehnen und haben sie die entsprechenden Konsequenzen (Bindung für weitere drei Jahre oder zwischenzeitliches Umziehen für zwei Monate) selbst zu tragen?