EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ODER STRAFANZEIGE GEGEN MIETER?!
OG. jeweils zwei Wohnungen. ... OG. eine Dachterrasse, die gleichzeitig als Zugang zu den Wohnungen dient. ... Wir haben den Mietern das Betreten des Daches und auch die Nutzung der Terrasse (mit Ausnahme des Zugangsweges zu den Wohnungen) mehrfach schriftlich untersagt, jedoch leider ohne jede Wirkung.